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Donnerstag, 19 April 2007
Vorratsdatenspeicherung beschlossen PDF Drucken E-Mail schreiben
Donnerstag, den 19. April 2007 um 17:56 Uhr

Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Das Justizministerium stellt diese Regelungen als verbesserten Rechtsschutz der Betroffenen dar. Dagegen sehen Datenschützer eine Verletzung des Grundgesetzes. Auch einige Politiker von SPD, CDU/CSU sprechen sich derweil gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" aus.

Umgesetzt wird hier eine EU-Richtlinie, die allerdings auch schon in die falsche Richtung geht. :(

Konkret sieht die Datenspeicherung folgendermaßen aus:
  • Die Daten werden 6 Monate gespeichert.
  • Gespeichert werden die genutzten Rufnummern und/oder Kennungen, der Zeitpunkt und Länge der Verbindungen sowie bei Mobilfunkverbindung die Standorte.
  • Zusätzlich werden Daten über den Internetzugang, Internettelefonie und vor allem der E-Mail-Kommunikation erfasst werden.
  • Nicht gespeichert hingegen dürfen Inhalte der Kommunikation und Daten über besuchte Internetseiten.

Kritiken daran sind absolut berechtigt. Denn die Frage, wer wann mit wem von welchem Ort aus kommuniziert hat, berühre den Kernbereich privater Lebensumstände sowie Geschäftsgeheimnisse. So heißt es aus dem Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung: "Es ist bisher in keiner Weise überzeugend dargelegt, dass die Speicherung solch sensibler Daten in Fällen, in denen nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt, angemessen ist".

Weitere Informationen findet man bei Google oder beim Projekt Stop1984.com

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